Zum Inhalt springen

Hygieneplan für die Arztpraxis: Pflicht, Inhalte und Vorlage

Von: Betreiber, med-docu.de / ck-itsec.deStand: Lesezeit: ca. 6 Minuten

Ein Hygieneplan legt für die Arztpraxis schriftlich fest, wer was wann womit und wie reinigt, desinfiziert und aufbereitet. Verlangt wird er vom Arbeitsschutz (TRBA 250) und, für Praxen mit invasiven Eingriffen, von den Landeshygieneverordnungen nach § 23 Abs. 5 IfSG. Er muss zur eigenen Praxis passen und regelmäßig überprüft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitsschutz verlangt von jedem Arbeitgeber im Gesundheitswesen, die Hygienemaßnahmen in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen und ihre Befolgung zu überwachen (TRBA 250).
  • Praxen mit invasiven Eingriffen verpflichten zusätzlich die Landeshygieneverordnungen (§ 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG).
  • Kern des Plans ist der Reinigungs- und Desinfektionsplan: was, wann, womit, wie und durch wen.
  • Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte hat seine Mustervorlage im Juni 2024 aktualisiert; die Word-Fassung gibt es über die Hygieneberatung der KVen.
  • Eine Vorlage ersetzt nicht die Anpassung: Der Plan muss die tatsächlichen Abläufe Ihrer Praxis abbilden.

Ist ein Hygieneplan für Arztpraxen Pflicht?

Ja, praktisch für jede Arztpraxis. Der Arbeitsschutz verlangt ihn von jedem Arbeitgeber im Gesundheitswesen, und für Praxen mit invasiven Eingriffen schreiben ihn zusätzlich die Landeshygieneverordnungen vor.

  • TRBA 250 (Arbeitsschutz): Der Arbeitgeber legt für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung in Form eines Hygieneplans schriftlich fest und überwacht ihre Befolgung. Der Plan soll Regelungen zu Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung enthalten.
  • § 23 Abs. 3 IfSG: Jede Arztpraxis trifft die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen gegen nosokomiale Infektionen. Der Hygieneplan ist das Dokument, in dem diese Maßnahmen festgelegt sind.
  • § 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG: Die Länder können Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, per Rechtsverordnung zu Hygieneplänen verpflichten. Den genauen Geltungsbereich regelt die jeweilige Landeshygieneverordnung.

Die TRBA 250 empfiehlt, die Anforderungen des Arbeitsschutzes und des Patientenschutzes nach dem Infektionsschutzgesetz idealerweise in einem Dokument zu bündeln. Ein gemeinsamer Plan für beides ist deshalb der übliche Weg.

Was gehört in einen Hygieneplan?

Alles, was in Ihrer Praxis zur Infektionsvermeidung geregelt sein muss: Basishygiene, Flächen, Aufbereitung von Medizinprodukten, Umgang mit Medikamenten, Abfall und Verhalten bei Zwischenfällen. Die Gliederung der Mustervorlage des Kompetenzzentrums ist ein guter Rahmen.

  • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, einschließlich Vertretung
  • Händehygiene und Hautschutz
  • Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Schutzausrüstung, Aufbereitung von Wäsche
  • Reinigung und Desinfektion von Flächen und Räumen (Reinigungs- und Desinfektionsplan)
  • Eingesetzte Desinfektionsmittel mit Konzentration, Einwirkzeit und Standzeit (Desinfektionsmittelplan)
  • Hygiene bei Injektionen, Punktionen, Blutentnahmen, Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Hygiene bei kleineren invasiven Eingriffen und im Eingriffsraum
  • Umgang mit Sterilgut und keimarmen Medizinprodukten
  • Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte (unkritisch, semikritisch, kritisch)
  • Aufbereitung von Medizinprodukten, intern oder extern
  • Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Kühlschrankkontrolle, Anbruchfristen
  • Umgang mit Patienten mit übertragbaren Krankheiten, Meldepflichten
  • Abfallentsorgung, insbesondere spitze und scharfe Gegenstände
  • Verhalten bei Nadelstich- und Schnittverletzungen
  • Wasserhygiene, soweit die Praxis betroffen ist
  • Schulungen und Unterweisungen
  • Dokumentenlenkung: Version, Freigabe, nächste Überprüfung

Wie ist ein Reinigungs- und Desinfektionsplan aufgebaut?

Als Tabelle mit fünf Spalten: Was wird gereinigt oder desinfiziert, wann, womit, wie und durch wen. Jede Zeile ist eine konkrete, prüfbare Aufgabe.

WasWannWomitWieWer
Händevor und nach Patientenkontakt, nach KontaminationHändedesinfektionsmittel laut DesinfektionsmittelplanEinreiben nach Herstellerangabe, Einwirkzeit beachtenalle Mitarbeitenden
Patientennahe Flächen, Liegenach jedem PatientenFlächendesinfektionsmittel laut PlanWischdesinfektionMFA im Behandlungszimmer
Arbeitsflächen im Aufbereitungsbereicharbeitstäglich und nach KontaminationFlächendesinfektionsmittel laut PlanWischdesinfektion, unrein vor reinzuständige MFA
Fußböden in BehandlungsräumenarbeitstäglichReinigungs- oder Desinfektionsmittel laut PlanFeuchtwischenReinigungsdienst
AbsauganlagearbeitstäglichProdukt laut Herstellerangabe der Anlagenach Herstellerangabezuständige MFA

Beispielzeilen. Produkte, Konzentrationen und Einwirkzeiten richten sich nach Ihrem Desinfektionsmittelplan und den Herstellerangaben. Die Mustervorlage des Kompetenzzentrums verlangt Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, aufgeführt in der VAH-Liste.

Wie erstellen Sie den Hygieneplan in fünf Schritten?

Beginnen Sie mit einer Vorlage, gleichen Sie sie Raum für Raum mit Ihren tatsächlichen Abläufen ab und lassen Sie das Ergebnis von der Praxisleitung freigeben.

  1. Leistungsspektrum festhalten: Welche Eingriffe, Untersuchungen und Aufbereitungsschritte finden in Ihrer Praxis statt, welche extern?
  2. Vorlage wählen: die Mustervorlage des Kompetenzzentrums, den Musterhygieneplan Ihrer KV oder eine Vorlage für Ihre Fachrichtung.
  3. Raum für Raum anpassen: Alles streichen, was in Ihrer Praxis nicht vorkommt, und alles ergänzen, was fehlt. Produkte aus dem eigenen Desinfektionsmittelplan eintragen.
  4. Zuständigkeiten benennen: Für jede Aufgabe eine Funktion, keine allgemeine Formulierung wie „das Team“.
  5. Freigeben und unterweisen: Praxisleitung gibt den Plan mit Datum frei, alle Mitarbeitenden werden zum Inhalt unterwiesen.

Welche Vorlagen gibt es für den Hygieneplan?

Die wichtigste ist die Mustervorlage des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV, aktualisiert im Juni 2024. Für HNO-Praxen bieten wir zusätzlich eine eigene Vorlage an.

  • Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis (Kompetenzzentrum): Laut KV Baden-Württemberg im Juni 2024 überarbeitet, unter anderem wegen neuer und überarbeiteter KRINKO-Empfehlungen. Die Word-Fassung erhalten Sie über die Hygieneberatung Ihrer KV. Link: KBV-Seite „Hygiene“.
  • Musterhygienepläne der KVen: Mehrere KVen stellen eigene Fassungen oder Ergänzungen bereit; Ansprechpartner nennt die Hygieneberatung Ihrer KV.
  • Vorlage Hygieneplan HNO-Praxis (med-docu): PDF mit neun Seiten, siehe unten.

Vorlage Hygieneplan HNO-Praxis. Muster zum Ausfüllen und Anpassen, gegliedert nach Verantwortung, Standardhygiene, Räumen, Aufbereitung, Arzneimitteln und Dokumentenlenkung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Herunterladen (PDF, 147 KB)

Jede Vorlage ist ein Ausgangspunkt. Die Mustervorlage des Kompetenzzentrums sagt selbst, dass sie individuell an die eigene Praxis anzupassen ist.

Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?

Bei jeder Änderung eines Ablaufs, eines Produkts oder der Räume, und unabhängig davon mindestens einmal im Jahr als gezielte Überprüfung.

Typische Anlässe sind ein neues Desinfektionsmittel mit anderer Einwirkzeit, ein neues Gerät, ein neuer Eingriff oder eine geänderte Empfehlung. Dokumentieren Sie jede Änderung mit Datum und Version, und archivieren Sie die alte Fassung, damit nachvollziehbar bleibt, was wann galt.

Wer ist für den Hygieneplan verantwortlich?

Die Praxisleitung. Die Erstellung und Pflege kann sie an qualifiziertes Personal übertragen, etwa an eine hygienebeauftragte MFA, die Verantwortung bleibt bei ihr.

Ob eine Hygienebeauftragte benannt werden muss, regeln die Landeshygieneverordnungen unterschiedlich. Erste Anlaufstelle für Fragen zu Ihrem Bundesland ist die Hygieneberatung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

Was ist im Hygieneplan einer HNO-Praxis besonders?

Vor allem die Aufbereitung: Endoskope, Ohr- und Nasenspekula, Sauger mit Lumen und der Ultraschallreiniger brauchen klare, produktbezogene Regeln.

  • Starre Endoskope: Aufbereitung strikt nach der aktuellen Gebrauchsanweisung des Herstellers; prüfen, ob Ultraschall zulässig ist.
  • Instrumente mit Lumen: Lässt sich das Innere nicht vollständig kontrollieren, braucht es eine begründete Einstufung und gegebenenfalls externe Aufbereitung.
  • Interne oder externe Aufbereitung: Festlegen, was in der Praxis aufbereitet wird und was an einen qualifizierten Dienstleister geht, einschließlich Transport und Wareneingang des Sterilguts.
  • Ultraschallreiniger: Lösungswechsel, Entgasen und regelmäßige Funktionstests als feste Aufgaben.
  • Absauganlage: tägliche Reinigung und Desinfektion nach Herstellerangabe.
  • Eingriffsraum: Vorbereitung, Sterilgut und Flächendesinfektion vor und nach kleineren Eingriffen.

Wie wird aus dem Plan ein Nachweis?

Indem jede wiederkehrende Aufgabe aus dem Plan mit Datum und Person erledigt und dokumentiert wird. Der Plan legt fest, was zu tun ist; die Dokumentation zeigt, dass es getan wurde.

Was dazu gehört und wie lange Nachweise aufzubewahren sind, erklärt der Ratgeber Hygienedokumentation in der Arztpraxis. In med-docu wird jede Aufgabe aus Ihrem Hygieneplan eine Checkliste mit Frist, und die passende Arbeitsanweisung hängt direkt daran.

Häufige Fragen

Muss jede Arztpraxis einen Hygieneplan haben?

Praktisch ja. Der Arbeitsschutz verlangt nach TRBA 250 von jedem Arbeitgeber im Gesundheitswesen, die Hygienemaßnahmen in einem Hygieneplan schriftlich festzulegen. Für Praxen mit invasiven Eingriffen schreiben ihn zusätzlich die Landeshygieneverordnungen vor.

Gibt es eine kostenlose Vorlage für den Hygieneplan?

Ja. Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV bietet eine Mustervorlage an, die im Juni 2024 aktualisiert wurde; die Word-Fassung gibt es über die Hygieneberatung der KVen. Für HNO-Praxen stellt med-docu eine eigene Vorlage bereit.

Wie oft muss der Hygieneplan überprüft werden?

Bei jeder Änderung von Abläufen, Produkten oder Räumen und darüber hinaus mindestens einmal im Jahr. Änderungen werden mit Datum und Version dokumentiert, ältere Fassungen archiviert.

Wer erstellt den Hygieneplan?

Verantwortlich ist die Praxisleitung. Die Erstellung kann sie an qualifiziertes Personal übertragen, etwa an eine hygienebeauftragte MFA. Die Hygieneberatung der KV unterstützt dabei.

Welche Desinfektionsmittel gehören in den Hygieneplan?

Produkte mit nachgewiesener Wirksamkeit für den jeweiligen Zweck; die Mustervorlage des Kompetenzzentrums nennt dafür die VAH-Liste. Konzentration, Einwirkzeit und Standzeit richten sich nach den Herstellerangaben und stehen im Desinfektionsmittelplan.

Was ist der Unterschied zwischen Hygieneplan und Hygienedokumentation?

Der Hygieneplan legt fest, wer was wann womit und wie erledigt. Die Hygienedokumentation weist nach, dass es tatsächlich geschehen ist. Eine Praxis braucht beides.

Quellen

  1. KBV: Hygiene. Leitfäden, Muster-Hygienepläne, Selbstbewertungsbogen
  2. KV Baden-Württemberg: Aktualisierter Musterhygieneplan für die Arztpraxis (20.06.2024)
  3. Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte: „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“, 3. Auflage 2023
  4. § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  5. TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (BAuA)

med-docu ersetzt den Hygieneordner: Checks in Sekunden erfasst, Fristen im Blick, Schulungen mit Nachweis.